Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2006 - L 1 KR 20/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung gezahlter Versicherungsbeiträge eines freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung bei gleichzeitigem Bestehen einer beitragsfreien Familienversicherung; Voraussetzung des Vorliegens eines Beratungsfehlers im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 16.01.2004 - S 75 KR 1708/02
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2006 - L 1 KR 20/04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 06.02.1992 - 12 RK 14/90
Fehlversicherung - Erstattung von Krankenkassenbeiträgen - Ausschlußfrist - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2006 - L 1 KR 20/04
Dies gilt selbst dann, wenn die Beklagte den Erstattungsanspruch, den sie bereits gegenüber der Beigeladenen geltend gemacht hat, nicht mehr realisieren kann, weil der Versicherte nicht mit dem Risiko der Fehlversicherung belastet werden soll, was mit dem gesetzgeberischen Konzept der §§ 26 SGB IV, 105 Abs. 1,2 sowie 107 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, 10. Buch (SGB X) nicht zu vereinbaren wäre (vgl. Seewald in Kasseler Kommentar Randnr. 13 zu § 26 SGB V unter Verweis auf BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 5).
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2013 - L 1 KR 268/11
Kostenerstattung - Erstattungsanspruch - Sozialleistung - grobe Pflichtverletzung
Der hiesige Senat habe sich in seinem Urteil vom 24. Februar 2006 (L 1 KR 20/04) lediglich mit einem Anspruch des Versicherten gegenüber der Krankenkasse beschäftigt.Die Beklagte hat selbst eingeräumt, gegen ihre konkrete Pflicht zur Beratung des P anlässlich dessen Antrages auf freiwillige Versicherung verstoßen zu haben (vgl. zum Herstellungsanspruch des Versicherten gegen die Krankenkasse beim Beratungsfehler, nicht auf die kostenlose Familienversicherung hinzuweisen, Urteil des Senats vom 24. Februar 2006 -L 1 KR 20/04).
- SG Lübeck, 31.03.2011 - S 14 KR 786/09
Krankenkassen müssen Versicherte mit Option sowohl auf Familienversicherung als …
Denn es handelt sich dabei um Beiträge, die unter Berücksichtigung des Herstellungsanspruches aufgrund einer Fehlversicherung erhoben wurden (LSG Berlin-Brandenburg 24. Februar 2006 - L 1 KR 20/04). - LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 4 KR 309/12 - Seien somit die Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gegeben, sei ein Berufen auf Verjährung durch den Rechtsträger ausgeschlossen, wie sich u. a. aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2006 ergebe (Urteil vom 24.02.2006 L 1 KR 20/04).